Als konzessionierter Immobilienmakler unterliegen wir den strengen gesetzlichen Vorschriften gemäß der Maklerverordnung, dem Konsumentenschutzgesetz und dem HGB.
Sie wird zunächst interessieren:
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Keine Kosten oder Provision bis zum erfolgreichen Miet- oder Kaufabschluss bzw. Vertragsabschluss!D.h. Objektbesichtigungen bzw. Termine jeglicher Art sind unverbindlich und Bearbeitungsgebühren, Einschreibgebühren, Inseratskosten, u.ä. sind kostenlos.
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Der Makler muß mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes Ihre Interessen vertreten.
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Der Makler ist zu gewissenhafter Information verpflichtet.
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Bei Bedarf berät Sie Ihr Makler über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen.
I.Kaufverträge
1. Grunderwerbssteuer vom Wert der Gegenleistung 3,5%
Ermäßigung oder Befreiung in Sonderfällen möglich
2. Grundbucheintragungsgebühr (Eigentumsrecht) 1%
3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des
jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und
Stempelgebühren
4. Verfahrenskosten und Verwaltungsabgaben für Grundverkehrsverfahren (länderweise
unterschiedlich)
5. Förderungsdarlehen bei Wohnungseigentumsobjekten und Eigenheimen - Übernahme
durch den Erwerber:
Neben der laufenden Tilgungsrate außerordentliche Tilgung bis zu 50% des aushaftenden
Kapitals bzw. Verkürzung der Laufzeit möglich. Der Erwerber hat keinen Rechtsanspruch auf
Übernahme eines Förderungsdarlehens.
6. Allfällige Anliegerleistungen laut Vorschreibungen der Gemeinde (Aufschließungskosten und
Kosten der Baureifmachung des Grundstücks) sowie Anschlußgebühren und -kosten
(Wasser, Strom, Gas, Telefon etc.)
7. Vermittlungsprovision (Höchstprovision)
Bei Kauf, Verkauf oder Tausch von
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Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
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Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
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Unternehmen aller Art
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Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück
Bei einem Wert von
jeweils zuzüglich 20% USt
II. Mietverträge
1. Vergebührung des Mietvertrages (§33 TP 5 GebG) 1% des auf die Vertragsdauer
entfallenden Bruttomietzinses (inkl.Ust), bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des
dreifachen Jahresbruttomietzinses.
Für den zweiten und jeden weiteren Bogen der Urkunde feste Gebühr von derzeit
13,-EUR
2. Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
3. Vermittlungsprovision
Vermittlung durch Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in
dem sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an
Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
| VERTRAGSDAUER |
VERMIETER |
MIETER |
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen |
3 Bruttomonatsmietzinse |
| Frist mindestens 2,höchstens 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen |
2 Bruttomonatsmietzinse |
| bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
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Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
| Frist weniger als 2 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen |
1 Bruttomonatsmietzins
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| bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre |
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Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
| bei Verlängerung von mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit |
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Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
| Untermietverträge über einzelne Wohnräume |
1 Bruttomonatsmietzins |
1 Bruttomonatsmietzins |
Vermittlung durch Immobilienmakler, der gleichzeitig Verwalter des Gebäudes ist, in dem sich der Mietgegenstand befindet.
Höchstprovision zuzüglich 20% USt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.
| VERTRAGSDAUER |
VERMIETER |
MIETER |
| unbestimmte Zeit/Frist mindestens 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen |
2 Bruttomonatsmietzinse |
| Frist weniger als 2 Jahre |
2 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen |
1 Bruttomonatsmietzins |
| bei Verlängerung auf mindestens 2 Jahre |
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Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse |
Haupt- oder Untermietverträge über Geschäftsräume, Eigentumswohnungen, wenn der Auftraggeber nicht Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ist, und Untermietverträge über einzelne Wohnräume unterliegen derselben Regelung wie die Vermittlung durch den Immobilienmakler, der nicht gleichzeitig Verwalter des betreffenden Gebäudes ist.
Eine Provision für besondere Abgeltungen in der Höhe von bis zu 5% kann zusätzlich mit dem Vormieter vereinbart werden.
Gemäß §24 Makler VO ist für die Berechnung der Provisionsgrundlage die Umsatzsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebensowenig miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermietung von Mietverhältnissen einer Wohnung handelt, bei der nach mietrechtlichen Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
1. Vergebührung des Darlehenvertrages (§33 TP 8 GebG) 0,8%
bei Kontokorrentkrediten mit einer Laufzeit über 5 Jahre 1,5%
2. Grundbucheintragungsgebühr 1,2%
3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6%
4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters
5. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren laut Tarif
6. Kosten der allfälligen Schätzung laut Sachverständigentarif
7. Vermittlungsprovision: darf den Betrag von 2% der Darlehenssumme nicht übersteigen,
sofern die Vermittlung im Zusammenhang mit einer Vermittlung gemäß §15 Abs. 1 IMVO
steht.
Über Detailbestimmungen bei Invest-Ablösen, Mietvertragsverlängerungen etc. informieren wir Sie gern im konkreten Fall. Vorstehende Informationen sind nur ein kleiner Auszug aus dem umfangreichen Gesetzeswerk.