Nebenkostenübersicht

Bei Kauf oder Verkauf bzw. Miete oder Vermietung von Immobilien
müssen beide Parteien mit zusätzlichen Kosten rechnen. Nachstehend finden Sie eine vereinfachte Zusammenfassung der allgemeinen Kauf- bzw. Mietnebenkosten in Österreich:

Als konzessionierte Immobilienmakler unterliegen wir den strengen gesetzlichen Vorschriften gemäß der Maklerverordnung, dem Konsumentenschutzgesetz und dem UGB.

Keine Kosten oder Zahlungen bis zum erfolgreichen Miet- oder Kaufabschluss bzw. Vertragsabschluss!
Objektbesichtigungen bzw. Termine jeglicher Art sind unverbindlich und Bearbeitungsgebühren, Einschreibgebühren, Inseratskosten etc. sind kostenlos.

I. KAUFNEBENKOSTEN IN ÖSTERREICH

  1.  Grunderwerbssteuer 3,5 % vom Wert der Gegenleistung bzw. vom Verkaufspreis
  2. Grundbucheintragungsgebühr 1,1 % vom Verkaufspreis
  3. Kosten der Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung nach Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters sowie Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelgebühren.
  4. Vermittlungsprovision/Maklercourtage:

a) bei Kauf, Verkauf, Tausch oder zweckgleichen Geschäften von
– Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen
– Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum besteht oder vereinbarungsgemäß begründet wird
– Unternehmen aller Art
– Abgeltungen für Superädifikate auf einem Grundstück

bei einem Wert

bis EUR 36.336,– je 4 %
von EUR 36.336,– bis EUR 48.448,– € 1.453,00
ab EUR 48.449,– je 3 %
jeweils zuzüglich 20 % UST 

b) bei Optionen
50% der Provision gem. Punkt 8 A, welche im Fall des Kaufes durch den Optionsberechtigten
angerechnet werden.

II. MIETNEBENKOSTEN IN ÖSTERREICH

Vorbemerkung: Bruttomonatsmiete (BMM) als Bemessungsgrundlage

1.) Vermittlung von Mietverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser:

Mieterprovision bei unbefristeten Verträgen oder bei Verträgen mit einer Befristung von mehr als drei Jahren: 2 BMM
Für die Vermittlung eines unbefristeten oder auf mehr als drei Jahre befristeten Haupt- oder Untermietvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus darf die mit dem Mieter vereinbarte Provision oder sonstigeVergütung den Betrag des zweifachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen.

Mieterprovision bei Verträgen mit einer Befristung bis zu 3 Jahren: 1BMM
Ist der Mietvertrag auf nicht mehr als drei Jahre befristet, so darf die Vergütung den Betrag des einfachen monatlichen Bruttomietzinses nicht übersteigen (§ 20 Abs 1 IMV neu).

Vermieterprovision: 3 BMM

Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit/Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen 2 Bruttomonatsmietzinse
Frist 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse allenfalls +5% der besonderen Abgeltungen 1 Bruttomonatsmietzins
bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre oder unbestimmte Zeit Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

Provision zuzüglich 20% USt bei Vermietung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art.

2.) Vertragserrichtungskosten nach dem Tarif des jeweiligen Urkundenerrichters.

Stand: November 2017

 

 

Nachstehend finden Sie die Dokumente der entsprechenden Nebenkosten zu Ihrer Verwendung:


Nebenkosten – Kauf


Nebenkosten – Miete

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Die angegebenen Daten stammen vom Eigentümer und/oder Dritten und wurden mit Sorgfalt erhoben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Zahlenangaben können gegebenenfalls gerundet oder geschätzt sein. Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Irrtümer und Änderungen sind vorbehalten.

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